Finanzierung und rechtliche Grundlagen

Nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes erhalten die Länder aus dem Steueraufkommen des Bundes einen Betrag für den öffentlichen Personennahverkehr. Diese Mittel sind insbesondere für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu verwenden.
In NRW gibt es drei Aufgabenträger, die die entsprechenden finanziellen Zuwendungen über die Bezirksregierungen erhalten. Diese Mittel dienen zur Sicherstellung des bedarfsgerchten Verkehrsangebotes im SPNV.

Für Westfalen ist der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) der zuständige Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr. Er gibt die finanziellen Mittel an seine fünf Mitglieder zur Investition weiter, darunter auch der ZVM. Die Mitglieder kümmern sich um die jeweilige Ausgestaltung des regionalen Nahverkehrsangebotes in ihrem Raum. Dazu stehen den Zweckverbänden die sogenannten Regionalisierungsmittel zur Verfügung. Das Geld ist für Maßnahmen zur Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV bestimmt. Insbesondere dient es zur Bestellung von Verkehrsleistungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Förderungen von Planungen und Investitionen in die Infrastruktur erfolgen über den NWL auf Grundlage jährlich zu erstellender Investitionsprogramme. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) oder dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG).

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